NeXify AI API – Nutzungs- und Prepaid-Bedingungen
NeXify AIAPI · Rechtliches

Entwurf vom 28.09.2026 – nicht in Kraft. Vor Veröffentlichung anwaltlich (NL und DE) und steuerlich prüfen und durch Pascal Courbois freigeben. Ergänzt die allgemeinen AGB von NeXify AI; bei Widerspruch gehen diese Bedingungen für die API vor.

Bedingungen für die NeXify AI API

Anbieter: NeXify AI, Venlo (Niederlande) – vollständige Angaben im Impressum.

1 · Nutzungsbedingungen

  1. Nur für Unternehmer. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. Art. 7:5 BW sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde diese Eigenschaft; die USt-IdNr. wird über VIES geprüft.
  2. Leistung. NeXify vermittelt über eine einheitliche Schnittstelle den Zugang zu den in der Preisliste genannten Modellstufen und betreibt Gateway, Abrechnung und Protokollierung in der EU. Ein bestimmtes Modell eines bestimmten Anbieters ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Verfügbarkeit. Angestrebt sind 99,5 % im Kalendermonat ohne angekündigte Wartung. Ausfälle vorgelagerter Modellanbieter leitet NeXify, wo möglich, auf gleichwertige Stufen um; für Tokenkosten fehlgeschlagener Anfragen wird nichts berechnet.
  4. Schlüssel. Der Kunde hält API-Schlüssel geheim und widerruft sie bei Verdacht auf Missbrauch sofort in der Konsole. Anfragen mit einem nicht widerrufenen Schlüssel gelten als Anfragen des Kunden.
  5. Zulässige Nutzung. Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, Umgehung von Sicherheitsfiltern, Einsatz für nach Art. 5 KI-Verordnung verbotene Praktiken sowie das Weiterverkaufen des Zugangs ohne Vereinbarung. Für eigene Hochrisiko-Anwendungen (Anhang III KI-VO) trägt der Kunde die Betreiberpflichten.
  6. Kennzeichnung. Jede Antwort ist als KI-erzeugt gekennzeichnet (Art. 50 KI-VO). Gibt der Kunde Ausgaben an Dritte weiter, stellt er die Kennzeichnung dort sicher.
  7. Ergebnisse. KI-Ausgaben können falsch sein. Der Kunde prüft sie vor Verwendung in eigener Verantwortung. Rechte an Ein- und Ausgaben verbleiben beim Kunden; NeXify nutzt sie nicht zum Training ohne gesonderte Einwilligung.
  8. Haftung. Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; im Übrigen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens die Entgelte der letzten zwölf Monate.
  9. Laufzeit. Unbefristet, beidseitig mit 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Außerordentliche Sperre bei Missbrauch oder Sicherheitsgefahr mit unverzüglicher Nachricht.
  10. Recht und Gerichtsstand. Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand ist der Sitz von NeXify. Zwingendes Recht am Sitz des Kunden bleibt unberührt.

2 · Prepaid-Bedingungen

  1. Aufladung. Guthaben wird über Revolut (Revolut Pay oder Karte) in Euro aufgeladen, je Vorgang mindestens 50 € und höchstens 5.000 €. Gutgeschrieben wird erst, wenn Revolut die Zahlung als abgeschlossen bestätigt.
  2. Charakter des Guthabens. Das Guthaben ist eine Vorauszahlung auf Leistungen von NeXify. Es ist nicht übertragbar, nicht verzinst und nur für die API von NeXify einlösbar. Es ist kein E-Geld.
  3. Verbrauch. Vor jeder Anfrage wird der Höchstbetrag reserviert, nach der Anfrage der tatsächliche Betrag nach der zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preisliste abgebucht. Ohne ausreichendes Guthaben oder bei erreichtem Kostenstellen-Budget wird die Anfrage vor Entstehung von Kosten abgewiesen.
  4. Automatische Aufladung. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung und mit hinterlegtem Zahlungsmittel; höchstens zweimal pro Kalendertag; jederzeit in der Konsole abschaltbar.
  5. Kein Verfall. Guthaben verfällt während der Vertragslaufzeit nicht. Nach Vertragsende wird das Restguthaben auf Antrag innerhalb von 30 Tagen auf ein Konto des Kunden erstattet.
  6. Rechnungen. Für jede Aufladung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung, monatlich einen Verbrauchsnachweis je Kostenstelle. Umsatzsteuer nach Sitz: NL 21 %; EU-Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; Drittland nicht steuerbar.
  7. Einwände. Einwände gegen einen Verbrauchsnachweis innerhalb von 60 Tagen in Textform; das Journal mit Anfrage-ID, Modell, Token und Preisversion wird auf Anfrage bereitgestellt.
  8. Rückbuchungen. Bei unberechtigter Rückbuchung einer Zahlung wird das entsprechende Guthaben gesperrt; entstandene Gebühren trägt der Kunde.

3 · Preisliste und Preisänderungen

  1. Formel. Preis je Anfrage = Einkaufspreis des Modellanbieters für die verbrauchten Token × Aufschlagsfaktor. Faktor und Einkaufspreise je Stufe veröffentlicht NeXify in der versionierten Preisliste (GET /v1/prices) mit Gültig-ab-Datum.
  2. Änderung. Senkt ein Anbieter seinen Preis, gilt der niedrigere Preis ab der nächsten Version ohne Vorlauf. Erhöhungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen und sich das Restguthaben erstatten lassen.
  3. Keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz.

Zur aktuellen Preisliste und zum Rechner

4 · Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Rollen. Für Inhalte der Anfragen ist der Kunde Verantwortlicher, NeXify Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Vertragsbestandteil und wird bei Registrierung abgeschlossen.
  2. Unterauftragsverarbeiter. Modellanbieter je Stufe, Revolut (Zahlung, eigene Verantwortlichkeit) und Hosting sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Sitz und Garantien (EU oder Standardvertragsklauseln) geführt. Änderungen werden 30 Tage vorher angekündigt, mit Widerspruchsrecht.
  3. Speicherung. Inhalte von Anfragen werden nicht dauerhaft gespeichert. Abrechnungsdaten (Anfrage-ID, Zeit, Modell, Token, Betrag) werden für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert; Betriebsprotokolle mit maskierten Inhalten höchstens 90 Tage.
  4. Zahlungsdaten. Kartendaten verarbeitet ausschließlich Revolut; NeXify speichert nur Referenz, Betrag und Status.

Offene Punkte der rechtlichen Prüfung: E-Geld-Einordnung des Guthabens (Wft/ZAG), Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Aufladung, Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung nach NL- und DE-AGB-Recht, Rechtswahl gegenüber DE-Behörden.