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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Vertragsgrundlagen für Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Automatisierungs- und Betriebsleistungen von NeXify AI.

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen NeXify AI und Unternehmern, juristischen Personen oder vergleichbaren Organisationen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn NeXify AI ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch für automatisiert erstellte Angebotsindikationen des KI-Beraters NeXify AI, die stets unverbindliche Orientierungen darstellen. Ein Vertrag entsteht durch Annahme, Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung.

Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung, vereinbarte Akzeptanzkriterien und dokumentierte Änderungen. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen gelten als Zusatzaufwand.

3. Aufwand, Arbeitstage und Preis

Der reguläre Tagessatz beträgt 999 Euro netto pro Arbeitstag. Ein Arbeitstag umfasst bis zu acht planbare Fachstunden.

Aufwandsspannen sind Schätzungen auf Grundlage des bekannten Umfangs. Ein verbindlicher Gesamtfestpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei geänderten Anforderungen, fehlenden Inhalten, externen Blockern oder zusätzlichen Integrationen wird der Mehrbedarf vor Ausführung angezeigt.

Preise verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU kann bei gültiger Umsatzsteuer-ID das Reverse-Charge-Verfahren gelten.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner, rechtliche Texte und fachliche Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung können Termin und Preis beeinflussen.

Zugangsdaten sind über vereinbarte sichere Wege bereitzustellen. Geheimnisse dürfen nicht unaufgefordert in öffentliche Tickets, Chats oder Repositories eingestellt werden.

5. AI-gestützte Arbeitsweise

NeXify AI setzt moderne AI-gestützte Entwicklungs-, Analyse- und Prüfwerkzeuge ein. Diese dienen der Beschleunigung und Qualitätssicherung. Die fachliche Verantwortung wird nicht an ein AI-System übertragen.

Soweit der Auftraggeber besondere Vorgaben zur Verarbeitung, Modellwahl, Datenresidenz oder Geheimhaltung hat, müssen diese vor Projektbeginn mitgeteilt und vereinbart werden.

6. Termine und Lieferfristen

Auf der Website genannte Richtdauern (z. B. „Website in 2–3 Arbeitstagen“) beziehen sich auf reine Umsetzungszeit ab vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte und Freigaben. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

Höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern und vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.

7. Abnahme

Abnahmepflichtige Leistungen werden nach Bereitstellung geprüft. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar und innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist zu melden. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht.

Produktive Nutzung, Veröffentlichung oder ausbleibende Rückmeldung nach angemessener Prüfzeit kann als Abnahme gelten, soweit dies im konkreten Vertrag zulässig und angekündigt ist.

8. Nutzungsrechte und Open Source

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte am individuell erstellten Werk. Vorbestehende Werkzeuge, generische Komponenten, Frameworks, Methoden und Know-how verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern beziehungsweise NeXify AI.

Open-Source-Komponenten und Dienste Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Diese werden nicht durch den Projektvertrag ersetzt.

9. Drittanbieter und laufende Kosten

Hosting, Domains, Zahlungsanbieter, App-Stores, externe APIs, AI-Modell-Nutzungskosten, Lizenzen, Transaktions- und Nutzungskosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern liegen außerhalb des unmittelbaren Einflusses von NeXify AI.

10. Gewährleistung und Haftung

NeXify AI behebt reproduzierbare Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Kein Softwareprodukt ist unter allen denkbaren Bedingungen vollständig fehlerfrei; geschuldet ist die vereinbarte Beschaffenheit und fachgerechte Umsetzung.

Unbeschränkte Haftung gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet NeXify AI nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

11. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Frist ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Vorhaben können Abschläge, Vorauszahlungen oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen B2B-Folgen einschließlich Verzugszinsen und angemessener Inkasso- beziehungsweise Rechtsverfolgungskosten. NeXify AI kann Leistungen bei erheblichem Zahlungsrückstand nach Ankündigung aussetzen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Projektdaten vertraulich. Die Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus fort.

Soweit NeXify AI personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen (siehe Seite „AVV“).

13. Referenznennung

NeXify AI darf den Auftraggeber nach Projektabschluss mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht oder etwas anderes vereinbart wurde. Vertrauliche Projektdetails werden dabei nicht offengelegt.

14. Laufzeit, Kündigung und Projektunterbrechung

Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Leistungen können nach den vereinbarten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.

Bei Unterbrechung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet; eine spätere Wiederaufnahme kann neu eingeplant werden.

15. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Verweisungen, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für Kaufleute und vergleichbare B2B-Auftraggeber ist der Sitz von NeXify AI, soweit zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.