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AGB (B2B) / Algemene voorwaarden

Stand: 07.09.2026 · NeXify AI by NeXify · Pascal Courbois · Venlo (NL)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und sonstigen Leistungen zwischen NeXify AI („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu (§ 305 Abs. 3 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet; schriftliche Angebote sind 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

KI-gestützte Angebotskalkulationen (Angebots-Generator) sind unverbindliche Richtwerte und stellen kein bindendes Angebot dar. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung: insbesondere Konzeption, Entwicklung, Integration und Betrieb von KI-Agenten, Automatisierungen, Websites und Webanwendungen.

Nicht enthalten sind — sofern nicht gesondert vereinbart — laufende Hostingkosten, Drittdienstleistungen, Domaingebühren und Wartungsleistungen. Die tägliche Leistungserbringung wird durch Tagesberichte dokumentiert; der Tagesbericht dient zugleich als Leistungsnachweis.

§ 4 Vergütung, Tagesabrechnung und Projektkontinuität

NeXify AI erbringt Leistungen zum vereinbarten Netto-Tagessatz (derzeit 449,00 € zzgl. Umsatzsteuer) je angefangenem, vollständigem Arbeitstag. Der Auftraggeber erhält täglich einen detaillierten Leistungsnachweis (Tagesbericht) und zahlt ausschließlich für tatsächlich erbrachte, dokumentierte Arbeit — keine verdeckten Kosten, keine Pauschalierungen.

Es gibt keinen Mindestabrechnungszeitraum über einen Arbeitstag hinaus; der Auftraggeber kann das Projekt täglich pausieren oder beenden, sofern alle fälligen Rechnungen beglichen sind.

Tagesbericht: übermittelt bis 20:00 Uhr jedes Arbeitstages, enthält Zusammenfassung, Projektstand, nächste Schritte und Entscheidungsbedarfe; gilt als Leistungsnachweis. Einwände sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitzuteilen, sonst gilt der Leistungsumfang als anerkannt.

Fälligkeit: Jede Tagesrechnung ist sofort fällig, zahlbar bis 09:00 Uhr des folgenden Arbeitstages, per Online-Zahlungslink (Revolut Pay/Karte/Überweisung) oder IBAN. Rechnungsnummern im Format NEXIFY-YYYY-NNNNN, lückenlos und nicht rückdatierbar.

Umsatzsteuer: Alle Preise netto zzgl. geltender Umsatzsteuer. Bei EU-B2B-Auftraggebern mit gültiger USt-IdNr. gilt Reverse-Charge (Art. 196 MwStSystRL); für Auftraggeber in den Niederlanden wird niederländische BTW (21 %) berechnet. Ausschließlich B2B, keine Leistungen an Verbraucher.

Zahlungsverzug: Bleibt der Zahlungseingang bis 09:00 Uhr des Folgetages aus, erfolgt eine automatische Erinnerung; die Arbeit wird bis zum Zahlungseingang in den Wartemodus versetzt. Ab dem ersten Werktag nach Fristablauf tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein, Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Arbeitsergebnisse im Eigentum von NeXify AI.

Projektstart: Die erste Tagesrechnung wird für den ersten tatsächlichen Arbeitstag ausgestellt; Arbeitsbeginn in der Regel am nächsten Werktag nach schriftlicher Auftragsbestätigung.

Angebote sind 14 Kalendertage verbindlich und enthalten eine realistische Aufwandsspanne; ein verbindlicher Gesamtfestpreis wird vereinbart, sobald Umfang und Abnahmekriterien schriftlich feststehen. Mehrbedarf wird vor Ausführung transparent angezeigt und erst nach schriftlicher Freigabe realisiert.

KI-Nutzungskosten werden monatlich gesondert als „NeXify AI Kosten“ ausgewiesen (Drittanbieternamen werden nicht genannt), mit einem Aufschlag von 38 % auf die tatsächlich angefallenen Kosten für Bereitstellung, Betrieb und Betreuung der KI-Infrastruktur. Abrechnung jeweils zum 28. eines Monats, fällig innerhalb von 14 Tagen, unter eigener Rechnungsnummer NEXIFY-RE-JJJJ-MM-NNNNN.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Zugänge, Daten und Rechte rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung verschieben Termine angemessen; entstehender Mehraufwand wird nach § 4 vergütet.

§ 6 KI-gestützte Arbeitsweise

Der Auftragnehmer setzt KI-Werkzeuge zur Leistungserbringung ein. Die fachliche Letztverantwortung verbleibt beim Auftragnehmer; KI-Ergebnisse werden vor Auslieferung geprüft. Keine Verwendung vertraulicher oder personenbezogener Daten des Auftraggebers zum Training öffentlicher KI-Modelle.

§ 7 Abnahme und Mängelansprüche

Die Prüffrist nach Fertigstellung beträgt 14 Kalendertage; erfolgt keine Rüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte (§§ 634 ff. BGB) gelten entsprechend, mit Recht zur Nacherfüllung.

§ 8 Haftung

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten, begrenzt auf die vereinbarte Vergütung. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Datenverlust sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

§ 9 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Leistungen. Open-Source-Software und Drittdienste unterliegen deren Lizenzen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Rechte beim Auftragnehmer.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verwenden vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vertragserfüllung und schützen sie vor unbefugtem Zugriff. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber und die erbrachte Leistung in Referenzlisten, Portfolio und Social-Media-Präsenzen nennen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Venlo, Niederlande. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.